SCHMID FOLIEN GmbH & Co. KG
FLEXIBLE VERPACKUNGEN • FOLIENVEREDELUNG • FLEXODRUCK
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Das Familienunternehmen Schmid-Folien


... ist bereits seit über 80 Jahren in der Nahrungsmittelindustrie als zuverlässiger Partner bekannt. Im Frühjahr 2001 wurde sie von "Aluminiumfolien Veredelungswerk Hans Schmid GmbH & Co. KG" in "Schmid Folien GmbH & Co. KG" umfirmiert. Sie beschäftigt mittlerweile mehr als 50 Mitarbeiter/innen und hat sich auf die Veredelung, Bedruckung und Konfektionierung von flexiblen Verpackungsmaterialien aus Aluminium und Kunststoff vor allem für die Molkerei - und Nahrungsmittelindustrie spezialisiert.

Erklärung zur MOSH/MOAH Diskussion Butterverpackung


Zur Herstellung unserer Verbundfolien setzen wir ausnahmslos lebensmittelrechtlich zugelassene Rohstoffe ein, die den Verordnungen (EG) Nr. 1935/2004, 2023/2006 und der §§ 30, 31 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) entsprechen.

Die eingesetzten Kaschierwachse sind überwiegend Gemische von Kohlenwasserstoffen verschiedener Kettenlängen. Diese Wachse entsprechen den in der Empfehlung (BfR) XXV „Hartparaffine, mikrokristalline Wachse und deren Mischungen mit Wachsen, Harzen und Kunststoffen“ spezifizierten sowie der EG 10/2011 Kunststoffverordnung. Diese Kaschierwachse sind daher nach den bestehenden Regularien für den Einsatz in Lebensmittelverpackungen uneingeschränkt einsetzbar.

Aufgrund der gleichartigen chemischen Struktur werden die o.a. Wachsbestandteile in Untersuchungen auf „MOSH/MOAH“ teilweise wie die unerwünschten Mineralöle erfasst und i.d.R. als MOSH bewertet.

Es gibt zurzeit keine Bestrebungen vonseiten der europäischen bzw. nationalen Regulierungsstellen, einen Grenzwert für MOSH einzuführen. Für MOAH gibt es verschiedene Ansätze, die alle in die Richtung gehen, dass MOAH im Lebensmittel nicht nachweisbar ist. Zurzeit gibt es aber noch keine festgelegten Grenzwerte für MOSH/MOAH.


Die Bundesregierung hat mit dem 4. Entwurf zur 22. Verordnung der Bedarfsgegenstädteverordnung einen Grenzwert für den Übergang von gesundheitlich bedenklichen MOAH aus altpapierhaltigen Verpackungsmaterialien in Höhe von 0,5 mg/kg Lebensmittel vorgeschlagen (= derzeitige Nachweisgrenze). Für den Übergang von MOSH in Lebensmittel ist, entgegen den früheren Änderungsentwürfen, kein Grenzwert mehr beabsichtigt.

Die von uns eingesetzten Papiere werden ausschließlich aus Frischfasern, ohne Zusatz von Altpapier hergestellt.

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) soll bis Ende 2022 ein neues wissenschaftliches Gutachten zur Bewertung von Mineralölkohlenwasserstoffen veröffentlichen. Im zuständigen Ausschuss der EU-Kommission einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, dass MOAH in Lebensmitteln nicht bestimmbar sein soll. Die analytische Grenze wurde hier mit 2 mg/kg für Fette und Öle festgelegt. Ein Grenzwert für MOSH steht nicht zur Diskussion.


Von uns veranlasste Analysen zeigen, dass wir die diskutierten Grenzwerte für MOAH mit unserem Verbund Druck/Alu/Wachs/Papier einhalten. Wiederkehrende Untersuchungen zeigen, dass der Migrationswert von MOAH im Simulanzmittel für fettige Füllgüter (Ethanol 95 %) nicht nachweisbar ist.


Zur Vorbeugung auf weitere Diskussionen bezüglich „hoher“ MOSH-Analyseergebnisse aufgrund der Miterfassung von Wachsbestandteilen in der Analyse, können wir einen alternativen Verbund – Druck/Alu/Leim/Papier - anbieten.

Dietmannsried, 23.11.2022

SCHMID FOLIEN GmbH & Co. KG
Vornerweg 3, 87463 Dietmannsried (Allgäu)



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